Gesundheitssystem der Schweiz mit Kopfpauschale

Das 1996 eingeführte Krankenversicherungsgesetz (KGV) hat in der Schweiz einen einkommensunabhängigen Krankenkassen-Beitrag eingeführt. Dieses schweizerische Modell der „Kopfprämie“ ist der in Deutschland geplanten Kopfpauschale in vielerlei Hinsicht ähnlich. Das macht die Entwicklungen in der Schweiz seit Einführung einer Kopfpauschale auch für Deutschland interessant.

Ähnlich wie in Deutschland geplant, ist die Krankenversicherung in der Schweiz aufgeteilt in Grund- und Zusatzversicherungen. Da die Zusatzversicherungen nicht von der Kopfpauschale gedeckt sind und extra bezahlt werden müssen, sind sie für viele Schweizer zu teuer. Außerdem ist zu beobachten, dass durch den verschärften Wettbewerb zwischen den Kassen, ihre Anzahl seit Einführung der Kopfpauschale rückläufig ist.

Was viele Kritiker in Deutschland befürchten, ist in der Schweiz eingetreten: Die Kopfpauschale steigt in der Schweiz durchschnittlich um 5 Prozent pro Jahr, weswegen viele Menschen  von einem sozialen Ausgleich abhängig sind. Wie in Deutschland geplant, wird dieser Ausgleich auch in der Schweiz aus Steuergeldern finanziert.

Es finden sich allerdings auch grundlegende Unterschiede zum deutschen Gesundheitssystem: So gibt es in der Schweiz keine gesetzlichen, sondern nur private Krankenkassen. Außerdem beteiligt sich in der Schweiz der Arbeitgeber nicht am Krankenkassen-Beitrag und es gibt keine Familienversicherung.

Aufteilung in Grund- und Zusatzversicherung

Ähnlich wie in Deutschland mit Einführung der Kopfpauschale geplant, sind in der Schweiz die Leistungen der Krankenkassen aufgeteilt in Grund- und Zusatzleistungen. Die Grundversicherung („obligatorische Krankenpflegeversicherung“) ist dabei für alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, verpflichtend und muss von allen Krankenkassen angeboten werden. Sie deckt neben der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung zum Beispiel auch Präventionsmaßnahmen, Medikamente, Leistungen bei Schwangerschaft sowie ärztlich verordnete Behandlungen etwa beim Masseur oder Physiotherapeuten ab.  Der Katalog der Grundleistungen ist für alle Versicherten derselbe.

Weitere Leistungen, wie zahnärztliche Behandlungen oder Krankengeld sind nicht Teil der Grundversicherung und daher auch nicht durch die Kopfpauschale gedeckt. Um diese Leistungen zu erhalten, kann der Versicherte in der Schweiz Zusatzversicherungen abschließen. Sowohl bei der Grundversicherung, als auch bei den Zusatzversicherungen hat der Versicherte in der Schweiz die freie Wahl zwischen den Krankenkassen. Einzige Ausnahme: Wer nicht rechtzeitig eine Grundversicherung abschließt und damit seiner Versicherungspflicht nicht nachkommt, kann zwangsweise einer Krankenkassen zugewiesen werden.

Während die Kassen bei der Grundversicherung niemanden ablehnen dürfen, müssen sie im Rahmen der Zusatzversicherung nicht jeden Einwohner der Schweiz aufnehmen. Außerdem können die Kassen bei der Zusatzversicherung Prämien anbieten, die sich nach der Krankheitsanfälligkeit der Versicherten richten. Zum Beispiel für ältere Menschen mit einem hohen Krankheitsrisiko sind die Zusatzversicherungen in der Schweiz deswegen oft zu teuer.

Höhe der Kopfpauschale

Die Höhe der Kopfpauschale muss jedes Jahr vom schweizerischen „Bundesamt für Gesundheit“ genehmigt werden und ergibt sich direkt aus der finanziellen Situation der Krankenkasse sowie regionalen Unterschieden zwischen den Kantonen. Kassen, die gut wirtschaften und vorteilhafte Verträge mit Ärzten, Apotheken oder Pharma-Unternehmen abgeschlossen haben, können ihre Wettbewerbsposition verbessern und eine geringere Kopfpauschale fordern. Zudem profitiert jeder Versicherte in der Schweiz von einer auf 1 Monat verkürzten Kündigungsfrist, wenn seine Kasse die Beiträge erhöht. So ist in der Schweiz ein scharfer Wettbewerb unter den Kassen entstanden, dessen wichtigstes Kriterium die Höhe der Kopfpauschale ist. Nicht zuletzt deswegen, ist die Anzahl der Krankenkassen in der Schweiz in den letzten Jahren zurückgegangen.

Seit 1996 ist die Höhe der Kopfpauschale in der Schweiz pro Jahr durchschnittlich um 5 Prozent angestiegen. Die Kopfpauschale beträgt 2010 im bundesweiten Durchschnitt für Erwachsene rund 351 Schweizer Franken (CHF), also etwa 245 Euro. Kinder und Jugendliche zahlen nur eine ermäßigte Kopfpauschale, nämlich im Alter zwischen 19 und 26  durchschnittlich 294 CHF (204 Euro) und bis zum Alter von 18 Jahren im Schnitt 84 CHF (58 Euro). Es gibt bei der Höhe der Kopfpauschale allerdings zum Teil starke Schwankungen zwischen den Kantonen. So liegt 2010 die durchschnittliche Kopfpauschale für Erwachsene im Kanton Basel bei rund 420 CHF (292 Euro) und im Kanton Nidwalden nur bei etwa 230 CHF (160 Euro).

Selbstbeteiligung an Krankheitskosten

Im Krankheitsfall müssen sich die Versicherten in der Schweiz auf zwei Arten an den Kosten für benötigte Leistungen beteiligen. Zum einen zahlen die Versicherten für Behandlungen einen als  „Jahresfranchise“ bezeichneten festen Jahresbeitrag von bis zu 300 CHF, also ungefähr 209 Euro. Hinzu kommen noch 10 Prozent oder höchstens 700 CHF (ungefähr 487 Euro) Selbstbehalt der Kosten, die über die Jahresfranchise hinausgehen. Pro Jahr kann also eine Selbstbeteiligung von höchstens 1000 CHF oder umgerechnet etwa 696 Euro auf jeden Versicherten zukommen. Für Kinder bis 18 Jahren entfällt die Jahresfranchise und es müssen höchstens 350 SFR (ungefähr 243 Euro) an Selbstbehalt bezahlt werden.

Vergünstigungen und Sozialausgleich

Die Versicherten haben im schweizerischen Modell der Kopfpauschale verschiedene Möglichkeiten, die tatsächlich zu zahlenden Kopfpauschale zu verringern. So kann etwa eine höhere Selbstbeteiligung zusammen mit einer geringen Kopfpauschale vereinbart werden. Außerdem gibt es ein Modell, dass die Höhe der Kopfpauschale kontinuierlich sinken lässt, solange der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nimmt. Schließlich gibt es die Möglichkeit, sich zu verpflichten, nur Leistungserbringer zu wählen, mit denen die Krankenkasse einen Vertrag hat. Das heißt, dass die Versicherten dann nur bestimmte Kliniken oder Ärzte besuchen dürfen und dafür Bonuszahlungen erhalten.

Für Menschen mit geringem Einkommen ist ein Nachlass auf die Kopfpauschale vorgesehen. Diese „Verbilligung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn durch die Zahlung der Kopfpauschale ein Haushalt mehr als 8 Prozent seines Einkommens aufwenden müsste.  Finanziert wird die Verbilligung durch Steuermittel von Bund und Kantonen.



 
Krankenkassen.de

Das führende Informationsportal zum Thema Krankenkassen.

Mehr Krankenkassen-Infos hier...


Der Zusatzbeitrag

Wer fragen zum Zusatzbeitrag hat, findet hier die Antworten.

Informationen für Versicherte auf
www.der-zusatzbeitrag.de...


Der Gesundheitsfonds

Wie werden unsere Krankenkassen-Beiträge verteilt?

Fakten und Erklärungen auf
www.der-gesundheitsfonds.de


Die Gesundheitsprämie

Das freundlichere Wort, die gleiche Bedeutung!

www.die-gesundheitspraemie.de...