Kopfpauschale und Krankenkassen-Beitrag
Mit der Einführung einer „Kopfpauschale" soll das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland reformiert werden. Dabei soll der einkommensabhängige Arbeitnehmeranteil durch einen pauschalen Beitrag - die Kopfpauschale - ergänzt werden. Das Ansinnen den gesamten Arbeitnehmer-Beitragssatz in eine Kopfpauschale zu überführen wurde mittlerweile fallen gelassen. Mit Abwahl der schwarz-gelben Landesregierung in NRW und dem Mehrheitsverlust im Bundesrat, fehlt für ein solches Modell der politische Gestaltungsspielraum.
Für die Arbeitgeber bliebe es mit der Kopfpauschale beim bisherigen Krankenkassen-Beitrag, sie müssten weiterhin einen vom Arbeitseinkommen anteiligen Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse aufbringen. Eine Anhebung des Arbeitgeberanteils von 7,0 auf 7,3 Prozent, die Bundesgesundheitsminister Rösler für kurze Zeit ins Spiel gebracht hatte, wurde inzwischen fallengelassen. Perspektivisch betrachtet ist sogar ein dauerhaftes Einfrieren des Arbeitgeberanteils denkbar.
Die auffälligste Eigenheit der Kopfpauschale ist, dass der pauschale Krankenkassen-Beitrag für alle Beitragszahler gleich hoch ist. Der Krankenkassen-Beitrag bei der Kopfpauschale berechnet sich demnach unabhängig vom jeweiligen Einkommen des Versicherten. Insbesondere für die Mittelschicht werden Mehrbelastungen erwartet. Für Bezieher eines niedrigen Einkommens, deren Beitrag steigen würde, ist ein Sozialausgleich vorgesehen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder und Ehepartner soll bestehen bleiben. Eine Kopfpauschale, die sich wirklich auf „jeden Kopf“ bezieht, ist von der Bundesregierung ausdrücklich nicht angedacht.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP haben sich die Regierungsparteien auf die Einführung einer einkommensunabhängigen Krankenkassen-Kopfpauschale geeinigt. Ein konkreter Zeitplan für die Einführung oder die genaue Ausgestaltung wurde dabei ausgespart. Die „Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens" unter dem Vorsitz von Bundesgesundheitsminister Rösler ist mit der Ausarbeitung der Rahmendaten beauftragt.
Ein Vorschlag Röslers für eine kleine Krankenkassen-Kopfpauschale in Höhe von 30 Euro, fand nicht die Unterstützung der Bundesregierung. Die kleine Kopfpauschale sollte zusätzlich zu einem weiterhin lohnabhängigen Beitrag eingeführt werden. Dies konnte sich innerhalb Bundesregierung jedoch nicht durchsetzen. Der lohnabhängige Krankenkassen-Beitrag sollte im Ausgleich um 0,6 Prozent abgesenkt werden. Zunächst war von einer kompletten Umstellung des Beitragssatzes auf eine Krankenkassen-Kopfpauschale ausgegangen worden. Spekuliert wurde dabei über einen Pauschalbetrag von mindestens 155 Euro, der den bisherigen Arbeitnehmeranteil von 7,9 Prozent des Arbeitseinkommens vollständig kompensiert hätte. Profitiert hätten davon vor allem Besserverdienende, deren Beitrag deutlich sinken würde.
Die Bundesregierung hat stets betont, dass die Umstellung des Beitragssystems auf eine Kopfpauschale nicht in einem Schlag erfolgen soll. Vielmehr müsse das System einkommensabhängiger Beiträge stufenweise umorganisiert werden, um den Bürger vorsichtig an das neue System heranzuführen. So könnte die kleine Kopfpauschale nur der Einstieg in ein Pauschal-System der Krankenkassen-Beitragsfinanzierung sein.
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