Arbeitgebervertreter fordern Kopfpauschale

Die zentralen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände befürworten die Einführung einer Kopfpauschale. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußern sich unterstützend zur Kopfpauschale. Insbesondere die  Abkopplung der Lohnkosten von der erwarteten Steigerung der Krankenversicherungskosten ist ein zentrales Anliegen der Arbeitgebervertreter.

Eine zukunftssichere Reform der gesetzlichen Krankenversicherung muss nach Meinung des BDA die Lohnnebenkosten und die demografische Entwicklung berücksichtigen. Darüber hinaus sind Strukturreformen notwendig, die auf der Finanzierungs- und Leistungsseite der Krankenversicherung ansetzen. Um den Faktor Arbeit nicht weiter zu verteuern und Arbeitsplätze zu gefährden sollen die Krankenversicherungskosten von den Lohnnebenkosten abgekoppelt werden.

Der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Alterung der Gesellschaft soll mit dem Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Risikovorsorge begegnet werden. Eine Reform der Finanzierungs- und Leistungsseite der gesetzlichen Krankenversicherung soll verbesserte Wettbewerbsstrukturen im Kassensystem schaffen und die gesetzliche Krankenversicherung auf einen Kern von Basisleistungen reduzieren.

So weit wie die Forderungen der Arbeitgebervertreter gehen die Pläne der Bundesregierung nicht. Daher ist die Deckelung des Arbeitgeberanteils an den Krankenversicherungskosten das vorrangige Anliegen der Arbeitgeber. Für das Jahr 2011 hat Arbeitgeberpräsident, Dieter Hundt, eine rasche Umsetzung der ersten Schritte einer Kopfpauschale angemahnt. Das Einfrieren des Arbeitgeberanteils sei dringend notwendig, um negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt durch steigende Gesundheitskosten zu vermeiden. In diese Richtung gegen auch Forderungen des BDI und des DIHK, deren Hauptaugenmerk ebenfalls auf einer Begrenzung des Arbeitgeberanteils und der Entkopplung der Lohnnebenkosten von den Gesundheitskosten liegt.