Koalitionsvertrag und Kopfpauschale: Klärungsbedarf
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP, der im Oktober 2009 beschlossen wurde, ist die Einführung einer Kopfpauschale festgelegt. Allerdings wird für die Umstellung des Beitragssystems kein genauer Zeitraum genannt. Im Unterpunkt „Gesundheit und Pflege“ findet sich der Plan der Koalitionsparteien, die bisherige Finanzierung des Gesundheits-Systems in „eine Ordnung mit einkommensunabhängigen Beiträgen, die sozial ausgeglichen werden“ zu überführen. Das heißt im Klartext: Zielrichtung der Koalition aus CDU/CSU und FDP ist die Einführung eines pauschalen Krankenkassen-Beitrages für gesetzlich Versicherte - einer Kopfpauschale also. Vor allem auf Drängen der CSU findet sich in diesem Abschnitt die Klausel, die einen Sozialausgleich festlegt.
Weiterhin beschreibt der Koalitionsvertrag, wie sich der Arbeitgeber-Anteil durch die Kopfpauschale verändern soll: „Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeber-Anteil fest.“ Damit wird ein Kernpunkt der Kopfpauschale angesprochen: Während der Arbeitnehmer-Anteil weiterhin flexibel bleibt, wird der Arbeitgeber-Anteil bei derzeit 7 Prozent eingefroren. Somit wäre bei einem Modell der Kopfpauschale der Arbeitgeber nicht mehr von Beitragserhöhungen betroffen.
Allerdings wird trotz dieser Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP kein genaues Datum einer Umstellung auf das System der Kopfpauschale genannt. Lediglich das Einsetzen einer Regierungskommission wird festgelegt. Diese Regierungskommission „zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens“ hat am 17. März 2010 ihre Arbeit aufgenommen. Beteiligt an der Kommission sind verschiedene Minister von CDU, CSU und FDP. Den Vorsitz hat Bundesgesundheitsminister Rösler.
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