Kopfpauschale: Versicherungspflicht unverändert?
Zurzeit gibt es keine Äußerung der Bundesregierung, dass es mit Einführung der Kopfpauschale zu grundlegenden Änderungen der Versicherungspflicht kommen soll. Eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Bürger ist demnach nicht Teil des Kopfpauschalen-Konzepts. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Vollversicherung würde Fortbestehen.
Der privaten Krankenversicherungen selbst sehen dagegen ihr eigenes Geschäftsmodell und somit die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Vollversicherung als stark gefährdet an. Die Kopfpauschale ist insbesondere für höhere Einkommensgruppen eine günstige Alternative zur privaten Krankenversicherung. In diesem Wettbewerbsnachteil für die privaten Kassen sehen die privaten Krankenversichrungen die Gefahr der Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung durch die Hintertür.
Den privaten Krankenkassen käme eine Lockerung der Wechselmöglichkeit von einer gesetzlichen in eine private Kasse entgegen. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung bereits darauf geeinigt, einen Wechsel in die private Krankenversicherung zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu ermöglichen.
Weniger stark ausgeprägt sind die Wettbewerbseffekte, wenn mit einer Kopfpauschale nur ein Teil des Krankenkassen-Beitragssatzes von 7,9 Prozent ersetzt wird. Der Konkurrenzdruck auf die privaten Kassen würde entsprechend sinken und die private Krankenversicherung könnte in ihrer bisherigen Form wohl unverändert fortbestehen.
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