Höhe der Kopfpauschale: mindestens 155 Euro

Auf die Höhe einer Kopfpauschale hat sich die Bundesregierung noch nicht festgelegt. Im Falle einer kompletten Umwandlung des Beitragssystems müsste die Kopfpauschale mindestens die Einnahmen des bisherigen Arbeitnehmerbeitrags von 7,9 Prozent des Arbeitseinkommens decken. Derzeit zahlen rund 52 Millionen Bürger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung.

Insgesamt tragen die Krankenkassen-Mitglieder im Jahr 2010 etwa 81 Milliarden Euro für das Budget des Gesundheitsfonds bei. Auf den einzelnen Beitragszahler gerechnet ergibt sich ein Pro-Kopf-Beitrag von 155 Euro. Daher wären als Kopfpauschale mindestens 155 Euro erforderlich, um die gleichen Einnahmen durch die Beiträge der Krankenkassenmitglieder wie bisher zu erzielen.

Wegen der Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ist eine höhere Kopfpauschale als 155 Euro denkbar. Soll das reformierte Beitragssystem auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden, wäre der Ausgleich des aktuellen Kassen-Defizits durch eine höhere Kopfpauschale ein möglicher Weg.

Weit höher könnte die Kopfpauschale werden, wenn die Bundesregierung mit Umstellung auf die Kopfpauschale den derzeitigen Steuerzuschuss für die Krankenversicherung abschaffen möchte. Weitere 15,7 Mrd. müssten so durch die Beitragszahler geschultert werden. Die Folge für die Versicherten wäre eine Kopfpauschale von rund 190 Euro. Sollten sich die Medienberichte bewahrheiten, dass Rentner von der Kopfpauschale ausgeschlossen werden, sind sogar deutlich höhere Kopfpauschalen möglich.

Fest rechnen kann man mit der regelmäßigen Anpassung also Erhöhung der Kopfpauschale. Die demographische Entwicklung und der technische Fortschritt werden sukzessive das Gesundheitssystem verteuern. Mit der Deckelung des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen Krankenversicherung werden künftige Kostensteigerungen allein durch die Beitragszahler und den Staatshaushalt getragen. Das Beispiel der Schweiz hat dies deutlich gezeigt. Dort ist seit 1996 die Höhe der Kopfpauschale pro Jahr durchschnittlich um 5 Prozent angestiegen.

Vertreter der Bundesregierung haben durchblicken lassen, dass die Krankenkassen die Möglichkeiten erhalten sollen, die Höhe der Kopfpauschale innerhalb ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten zu verringern. Diese verringerte Kopfpauschale muss aber für alle Beitragszahler der Kasse gelten, und darf nicht auf bestimmte Versichertengruppen bezogen sein.

Es gilt aber als sicher, dass die Bundesregierung zunächst eine "kleine Kopfpauschale" einführen möchte. Zumindest vorübergehend bestünde also ein Mischsystem aus einer einkommensunabhängigen Kopfpauschale und einem weiterhin einkommensabhängigen Basisbeitrag. Wird nur eine anteilige Kopfpauschale eingeführt, werden Beispielrechnungen allerdings deutlich komplizierter, als es bei der "großen" Kopfpauschale der Fall ist.