Kopfpauschale: Familienversicherung bleibt

Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass Ehepartner und Kinder auch mit Einführung einer Kopfpauschale beitragsfrei bleiben. Der Kreis der Beitragszahler bliebe also im Vergleich zum aktuellen System unverändert. Eine Kopfpauschale für wirklich „jeden Kopf" ist nicht vorgesehen. Der Kreis der Beitragszahler hat jedoch großen Einfluss auf die Finanzierung und somit auch die Höhe der Kopfpauschale. Je mehr Personen einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten, desto niedriger kann letztendlich die Kopfpauschale angesetzt werden.

Wenn auch nicht von der Regierung geplant, wäre auch ein Kopfpauschalen-Konzept denkbar, in dem nur noch Kinder beitragsfrei blieben. Alle Erwachsenen, also auch bisher familienversicherte Ehepartner, würden dadurch in die Beitragspflicht mit einbezogen. Der Vorteil liegt darin, dass durch die breitere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine niedrigere Kopfpauschale möglich wäre. Leidtragender in diesem Szenario wäre das Ehepaar mit nur einem Verdiener, da nun auch der bisher familienversicherte Ehepartner einen eigenen Krankenkassenbeitrag zahlen müsste. Diesen Weg möchte die Bundesregierung aber ausdrücklich nicht gehen.

Bezogen auf die persönliche Belastung der Beitragszahler, ändert sich durch die Kopfpauschale vor allem für einkommensstarke Krankenkassen-Mitglieder die Beitragsbelastung. Eine Kopfpauschale von geschätzten 150 bis 190 Euro bedeutet für viele Besserverdienende eine Beitragssenkung unter den bisherigen einkommensabhängigen Beitrag. Derzeit müssen Beitragszahler 7,9 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3750 Euro, ergibt sich daraus aktuell eine maximale Belastung von 296,25 Euro im Monat. Entsprechend ihres Einkommens profitieren viele Beitragszahler daher von der Kopfpauschale.