NRW-Wahl: Scheitert Kopfpauschale am Bundesrat?
Die bisherige Landesregierung aus CDU und FDP hat bei der Landtagswahl in NRW am 9. Mai ihre Stimmenmehrheit verloren. Damit verfügen CDU/CSU und FDP im Bundesrat über keine Mehrheit mehr. Das könnte für die geplante Einführung einer Kopfpauschale schwere Konsequenzen haben. Die Einführung einer Kopfpauschale scheint seit der NRW-Wahl in weite Ferne gerückt.
Bei wichtigen Gesetzesfragen, die auch die Länder betreffen, ist für die Verabschiedung eines Gesetzes die Zustimmung des Bundesrates nötig. Beim Kopfpauschalen-Modell wäre dies der Fall. Ein Veto des Bundesrates durch Stimmen von SPD, Grünen und den Linken ist seit der NRW-Wahl wahrscheinlich. Einen Ausblick auf die kommende Blockade-Haltung der SPD gegen die Kopfpauschale gab die SPD-Spitzenkandidaten Hannelore Kraft bereits vor der NRW-Wahl mit den Worten: „als Ministerpräsidentin werde ich diesen Irrsinn selbstverständlich mit meinem Veto im Bundesrat stoppen“. SPD-Parteichef Sigmar Gabriel bekräftigte kurz nach der NRW-Wahl, dass das Wahlergebnis ein Stoppsignal für den „Irrsinn der Kopfpauschale“ sei.
Sofern sich die Stimmenverhältnisse im Bundesrat durch die Landestageswahlen im nächsten Jahr nicht zu Gunsten von Union und FDP verändern, hat die Bundesregierung nur wenig Spielraum bei der Gesundheitsreform. Eine Möglichkeit wäre ein Kopfpauschalen-Modell, das nicht in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt und daher auch nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegt. Die Süddeutsche Zeitung hat bereits Ende April berichtet, dass die Bundesregierung für den Fall des Regierungsverlustes in NRW vorgesorgt hat. Bereits vor dem NRW-Wahltermin sollen die Experten der Bundesministerien angewiesen worden sein, eine Spielart der Kopfpauschale auszuarbeiten, die ohne Billigung des Bundesrates in Kraft treten kann.
Konkret soll es um die Organisation des Sozialausgleichs für Bezieher eines geringen Einkommens gehen. Statt eines Sozialausgleichs, der von den Finanzämtern durchgeführt wird, sollen die Krankenkassen den Sozialausgleich realisieren. Der Hintergrund ist, dass die Finanzämter Behörden der Bundesländer sind und ein Sozialausgleich über die Finanzämter automatisch die Zustimmung des Bundesrates bedingt. Nun sollen, so wird berichtet, die Krankenkassen selbst den Sozialausgleich vornehmen, wofür sie jedoch Kenntnis über alle Einkommen der Versicherten haben müssten, die für den Sozialausgleich relevant sind. Aber auch in diesem Szenario ist es fraglich, ob es nicht auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, da viele regionale Krankenkassen der Aufsicht der Bundesländer unterliegen.
Unterdessen hat Bundesgesundheitsminister Rösler angekündigt, auch nach der verlorenen NRW-Wahl die Krankenkassen-Beiträge auf eine Kopfpauschale umzustellen. "Eine gute Reform hat immer eine Chance im Bundesrat", sagte Rösler wenige Tage nach dem Wahltermin. Dabei verwies er auf den finanziellen Handlungsdruck in der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von Wahlen und Parteien. Bliebe die Reform aus, müssten die gesetzlich Versicherten das Defizit im nächsten Jahr über Zusatzbeiträge alleine tragen. "Ich bin sehr gespannt, ob die Bundesländer einen Sozialausgleich ablehnen würden, der untere Einkommen entlasten soll, oder ob sie das System so lassen wollen, wie es ist", kommentierte Rösler die Erfolgsaussichten seines Reformprojekts im Bundesrat.
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