Rösler Modell: kleine Kopfpauschale

Die Eckpunkte für das Konzept einer Teilkopfpauschale ("kleine Kopfpauschale") stünden fest, erklärte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler im Mai 2010. Noch in diesem Jahr solle der Gesetzentwurf fertig ausgearbeitet sein, damit die kleine Kopfpauschale bereits 2011 in Kraft treten könne. Nach massiver Kritik aus den Reihen der CSU hat Bundesgesundheitsminister Rösler jedoch sein Modell für eine kleine Kopfpauschale zurückgezogen und angekündigt ein überarbeitetes Modell für eine kleine Kopfpauschale vorzulegen.

Übereinstimmend wurde Anfang Juni berichtet, dass das Rösler-Modell eine kleine Kopfpauschale von durchschnittlich 30 Euro vorsieht. Die Krankenkassen sollen die Höhe für die kleine Kopfpauschale aber variieren können. Daher kann die Pauschale auch unter 30 Euro liegen. Diese kleine Kopfpauschale müsste jedes Krankenkassen-Mitglied direkt an seine Krankenkasse zahlen - unabhängig vom Einkommen. Im Gegenzug soll der prozentuale Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer und Rentner von 7,9 auf 7,3 Prozent abgesenkt werden. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag soll wegfallen.

Weiter wird berichtet, dass Wehrpflichtige, Studenten, Hartz4-Empfänger und Grundsicherungsempfänger im Alter die kleine Kopfpauschale nicht aufbringen müssen. Auch war anfangs eine Anhebung des Arbeitgeber-Anteils an der gesetzlichen Krankenversicherung im Gespräch - von 7,0 auf 7,3 Prozent. Dieses Vorhaben hat Rösler mittlerweile fallengelassen. Rösler erklärt den Rückzieher damit, dass wegen der Sparanstrengungen im Gesundheitssystem auf die Anhebung des Arbeitgeberbeitrags verzichtet werden kann.

Der Sozialausgleich soll nicht, wie lange angenommen, über eine verringerte kleine Kopfpauschale erfolgen, sondern über den einkommensabhängigen prozentualen Krankenkassenbeitrag. Dieser soll je nach Einkommenshöhe - ausgehend von einem maximalen Satz von 7,3 Prozent - gestaffelt in 5 bis 6 Schritten auf ein Minimum von 5 Prozent abgesenkt werden. Mit wachsendem Einkommen steigt der Beitragssatz also stufenweise auf 7,3 Prozent.

Die Höhe der 5 bis 6 Einkommensstufen, die über den fälligen Beitragssatz entscheiden, sind noch nicht bekannt. Klar scheint, dass Einkommen unterhalb von 1000 Euro mit einem Beitragssatz von 5 Prozent belastet werden. Die Einstufung in eine beitragsreduzierte Einkommensklasse muss von den Versicherten mit Einkommensbelegen bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierbei sollen auch Einnahmen aus Kapital, Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

Die Einnahmen neben dem Arbeitseinkommen oder der Rente sollen aber nur für die Einstufung in einen Krankenkassen-Beitragssatz relevant sein. Für die Einnahmen aus Kapital, Vermietung und Verpachtung werden keine zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge berechnet. Berichte, Rösler wolle die Beitragsbemessungsgrenze anheben, wies der Sprecher des Gesundheitsministeriums Christian Lipicki zurück.

Sicher scheint, dass im Rösler Modell der Sozialausgleich für die kleine Kopfpauschale weitgehend von den Krankenkassen selbst organisiert wird. Die Kosten für den Sozialausgleich sollen sich im Wesentlichen über die Beiträge finanzieren. Für Krankenkassen mit einen finanzschwachen Versichertenprofil ist ein finanzieller Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds wahrscheinlich.

Lange Zeit war von einem Sozialausgleich ausgegangen worden, der über die Finanzämter der Bundesländer organisiert wird. Mit der Abwahl der schwarz-gelben NRW-Landesregierung hat die Bundesregierung aber die hierfür notwendigen Stimmen im Bundesrat eingebüßt. Der Ausgleich über das Beitragssystem und die Krankenkassen stellt daher einen Ausweg dar, um die kleine Kopfpauschale ohne Zustimmung des Bundesrates einzuführen.