Warum die Kopfpauschale?

Die Kopfpauschale ist Teil eines Reformkonzepts der Bundesregierung mit dem das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend umgebaut werden soll. Mit anderen Maßnahmen, wie etwa Kosteneinsparungen im Pharmabereich, soll die Kopfpauschale dazu beitragen, dass eine allgemeine und umfassende Gesundheitsversorgung auch zukünftig bezahlbar bleibt – sowohl für den Arbeitnehmer, als auch den Arbeitgeber.

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor großen Herausforderungen. Eine alternde Gesellschaft und der technische Fortschritt werden die Gesundheitskosten in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Die Bundesregierung und die Opposition sind sich darin einig, dass das Festhalten am bestehenden Finanzierungssystem keine Option mit Zukunft ist. Bei den Lösungsansätzen bestehen jedoch große Unterschiede.

Von der Einführung der Kopfpauschale verspricht sich die Bundesregierung eine Vielzahl positiver Effekte, die auf unterschiedlichen Ebenen der gesetzlichen Krankenversicherung wirken sollen. Ein einheitlicher Krankenkassenbeitrag, den die einzelnen Kassen innerhalb ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten auch absenken können, soll mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in die gesetzliche Krankenversicherung bringen. In diesem neuen Wettbewerb zwischen den Kassen sieht das Bundesgesundheitsministerium den Schlüssel für bessere Leistungen für die Patienten – was sowohl die Qualität als auch den Preis von Kassenleistungen angeht.

Der angedachte feste Arbeitgeberanteil beendet die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung. Darin sieht die Bundesregierung aber keine einseitige Begünstigung von Arbeitgebern, sondern eine ökonomische Notwendigkeit. Steigende Gesundheitskosten führten im aktuellen Beitragssystem zwangsläufig zu höheren Lohnnebenkosten, was letzten Endes der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland abträglich sei. Ein fester Arbeitgeberanteil soll daher diesen vorhergesagten Kreislauf der ökonomischen Unvernunft stoppen.

Die Umstellung des bisher Beitragssystem auf ein Kopfpauschalen-Modell begründet die Bundesregierung auch mit dem Hinweis auf mehr Gerechtigkeit. Nicht mehr nur das Arbeitseinkommen, sondern das gesamte Einkommen – auch Zinsen und Aktiengewinne – wäre zur Feststellung der Bedürftigkeit anzugeben. Die Bezuschussung von Geringverdienern sei daher vollkommen bedarfsgeprüft und deutlich gerechter. Ein weiterer Effekt eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs wäre die stärkere Einbindung der Gruppe der Privatversicherten in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Inzwischen verdichten sich aber die Hinweise, dass die Bundesregierung ein Kopfpauschalen-Modell plant, bei dem sich der Sozialausgleich aus dem Beitragssystem heraus finanziert.