Kopfpauschale: Sozialausgleich und Einkommen
Mit der Einführung einer Kopfpauschale ändert sich nicht nur die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch die Art und Weise mit der ein Sozialausgleich die Gesundheitskosten zwischen unterschiedlichen Einkommensgruppen verteilt. Im aktuellen Beitragssystem erfolgt der Sozialausgleich automatisiert über die einkommensabhängige Beitragshöhe. Mit der Kopfpauschale erfolgt der Sozialausgleich - je nach Modell - über einen Zuschuss oder eine Absenkung des prozentualen Arbeitnehmer-Anteils für Geringverdiener.
Bezieher geringer Einkommen sollen also entlastet werden, um die Kopfpauschale aufzubringen. Bei einer kompletten Umstellung des Arbeitnehmeranteils auf eine Kopfpauschale wäre eine maximale Belastungsgrenze von 7 bis 8 Prozent des Einkommens ein denkbares Modell für einen Sozialausgleich. Im Falle einer "kleinen Kopfpauschale" müssten andere Ausgleichsverfahren den Sozialausgleich gewährleisten.
Über die genaue Belastungsgrenze für Geringverdiener und wie der Sozialausgleich im Detail organisiert werden soll, wurde in den letzten Monaten viel spekuliert. Zum einen stellt der Sozialausgleich eine zusätzliche finanzielle Herausforderung an die gesetzliche Krankenversicherung und zum anderen ist mit mehr Bürokratie zu rechnen. Dagegen erfolgt der Sozialausgleich im aktuellen Beitragssystem automatisiert über die einkommensabhängige Beitragshöhe. Dennoch hat die Bundesregierung stets betont, dass auch die Gesundheitsprämie weitgehend automatisiert sozial ausgeglichen werden soll.
Wie hoch der finanzielle Aufwand für den Sozialausgleich letztlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen hierbei die Höhe der Kopfpauschale, die Belastungsgrenze für Geringverdiener und die Frage, ob nur eine anteilige, sogenannte kleine Kopfpauschale eingeführt wird. Im Falle der kompletten Umstellung des Krankenkassen-Beitrages auf eine Kopfpauschale werden von vielen Experten Kosten für den Sozialausgleich in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro veranschlagt. Steuererhöhungen wären daher eine denkbare Konsequenz. Eine Erhöhung zulasten hoher Einkommen im Rahmen der Einkommenssteuer würde die soziale Komponente verstärken.
Für eine kleine Kopfpauschale sinken die Kosten für den Sozialausgleich deutlich. Im aktuell diskutierten Modell von Philipp Rösler soll sich der Sozialausgleich weitgehend durch die Beiträge selbst finanzieren. Berichten zufolge soll dennoch ein Steuerzuschuss von 2 bis 6 Milliarden notwendig sein. Erfolgen soll der Sozialausgleich über den vom Einkommen abhängigen Beitragssatz, der im Fall der kleinen Kopfpauschale bestehen bliebe. Dieser Beitragssatz soll einkommensabhängig - auf der Basis eines Maximalsatzes von 7,3 Prozent - in 5 bis 6 Schritten auf ein Minimum von 5 Prozent sinken. Einkommensabhängig steigt der Beitragssatz dann stufenweise auf 7,3 Prozent.
Wahrscheinlich ist, dass für die Einkommensfeststellung für den Sozialausgleich nicht mehr allein der Lohn oder die Rente, sondern auch andere Einkünfte mit einbezogen werden. Nach aktuellen Planungen sollen Einnahmen neben dem Arbeitseinkommen oder der Rente nur für die Einstufung in einen ermäßigten Krankenkassen-Beitragssatz relevant sein. Für Einnahmen aus Kapital, Vermietung und Verpachtung sollen keine zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge berechnet werden. Grundsätzlich wäre aber auch die Beitragspflicht für Kapital-, Miet- und Pachteinkünften eine denkbare Möglichkeit, um die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.
Im aktuellen System orientiert sich die Umverteilung der Gesundheitskosten nur am Arbeitseinkommen, während Vermögenswerte vollständig außer Acht gelassen werden. Eine Ausnahme bilden dabei Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben. Eine Offenlegung und Anrechnung der gesamten Einkünfte ist bei der Gruppe der freiwillig Versicherten bereits jetzt notwendig, um nicht zwingend den Höchstbetrag zahlen zu müssen.
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