Finanzierung der Kopfpauschale

Die Kopfpauschale soll über eine Belebung des Wettbewerbs dazu beitragen, die strukturelle Unterfinanzierung der gesetzlichen Kassen zu überwinden. Mehr Geld wird über eine Kopfpauschale nicht unbedingt eingenommen. Viele Experten rechnen mit steigenden Steuern, die notwendig sind, um die Finanzierung des Sozialausgleichs zu ermöglichen.

Für das Jahr 2010 geht der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes (BVA) von Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 173,4 Milliarden Euro aus. Diese Summe muss durch Einnahmen aus Beiträgen der Arbeitnehmer-, der Arbeitgeber, der Rentenversicherung sowie aus Steuergeldern gedeckt werden. Tatsächlich bleibt aber eine Deckungslücke von rund 3,1 Milliarden Euro in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Um diese Finanzierungs-Lücke zu schließen, haben die Kassen die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu verlangen.

Etwa 71 Milliarden Euro der Gesamteinnahmen stammen von den Arbeitgebern und den Beiträgen der Rentenversicherung. Die Einführung der Kopfpauschale würde daran nichts ändern. Weitere 18,3 Milliarden Euro kommen von den Beiträgen für die Geringfügig-Beschäftigten und aus dem Staatshaushalt. Rund 81 Milliarden kommen von den Beiträgen der Versicherten. Also den beitragspflichtigen Arbeitnehmern und Rentnern.

Eine Umstellung auf eine Kopfpauschale müsste den Arbeitnehmerbeitrag von 81 Milliarden durch einen Pauschalbetrag jedes Versicherten decken. Bei angenommenen 52 Millionen Beitragszahlern wären dies etwa 155 Euro pro Person. Möchte man die aktuelle Deckungslücke von 3,1 Milliarden Euro schließen, wäre eine Kopfpauschale von 160 Euro notwendig. Angenommen wird bei diesem Szenario, dass der Steuerzuschuss des Staates gleich bleibt. Durch den Sozialausgleich wären weitere Einnahmen notwendig, die über eine Erhöhung der Steuern erzielt werden könnten.

Für den Fall, dass die Bundesregierung plant mit der Kopfpauschale den Steuerzuschuss zur Krankenversicherung einzustellen, müsste diese Finanzierungs-Lücke durch die Beiträge der Versicherten gedeckt werden. Eine Belastung von weiteren 15,7 Milliarden würde die Gesamt-Belastung der Versicherten auf rund 100 Milliarden Euro erhöhen. Für die Finanzierung wäre dafür eine Kopfpauschale von rund 190 Euro rechnerisch notwendig. Die Entlastung des Staatshaushalts könnte wiederum dazu genutzt werden, um zur Finanzierung des Sozialausgleichs beizutragen.